Wassernebelsprinkler bedürfen als Brandschutzprodukte einer obligatorischen Brandschutzproduktzertifizierung (CCC-Zertifizierung). Die neu überarbeiteten „Durchführungsbestimmungen zur Zertifizierungspflicht von Brandschutzprodukten“, die am 1. September 2014 in Kraft getreten sind, legen ausdrücklich fest, dass Brandschutzprodukte einer Zertifizierungspflicht unterliegen. Bestimmte Modelle wie der K43 erfordern eine CCC-Zertifizierung. Nach den neuesten Statistiken haben 38 Unternehmen die obligatorische Brandschutzproduktzertifizierung für Wassernebelsprinkler bestanden.
Zu den wichtigsten nationalen und industriellen Prüfnormen für Wassernebelsprinkler gehören GA 33-1992 „Leistungsanforderungen und Testmethoden für Wassernebelsprinkler in automatischen Sprinklersystemen“ und GB 5135.3-2003 „Automatische Sprinklersysteme – Teil 3: Wassernebelsprinkler“.
Die Prüfpunkte umfassen hauptsächlich Durchflussrate, Zerstäubungswinkel, Druckfestigkeit, Dichtungsleistung und Partikelgrößenverteilung. Der Prüfumfang umfasst verschiedene Arten von Wassernebelsprinklern, darunter offene und geschlossene Sprüharten mit hohem -Druck und feinem Wassernebel sowie Sprüharten mit niedrigem -Druck.
